Was sind die wichtigsten Normen für AV-Installationen auf europäischen Messen?

AV-Techniker prüft Compliance-Checkliste vor einer leuchtenden LED-Videowand auf einer europäischen Fachmesse.

Für AV-Installationen auf europäischen Messen gilt eine Kombination aus europäischen Normen, nationalen Vorschriften und standortspezifischen Hausordnungen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen liefern die IEC- und EN-Normenreihen für elektrische Sicherheit und Veranstaltungstechnik, ergänzt durch die jeweiligen nationalen Bauordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Dieser Artikel beantwortet die zentralen Fragen, die Messebauer und AV-Dienstleister kennen sollten, bevor sie einen Stand aufbauen.

Welche europäischen Normen gelten speziell für AV-Technik auf Messen?

Für AV-Installationen auf Messen sind vor allem die Normen der IEC 60364-Reihe (Elektrische Anlagen in Gebäuden), die EN 60849 für elektroakustische Notfallsysteme sowie die EN 62368-1 für Audio- und Videogeräte maßgeblich. Hinzu kommen die EN 13814 für temporäre Strukturen und die BGV/DGUV-Vorschriften für Veranstaltungstechnik, die in Deutschland verbindlich sind.

Die EN 62368-1 hat die älteren Normen EN 60065 (Audiogeräte) und EN 60950 (IT-Geräte) weitgehend abgelöst und definiert einheitliche Sicherheitsanforderungen für alle AV-Komponenten. Sie betrifft Verstärker, Medienserver, Displays und Steuerungsgeräte gleichermaßen. Für die mechanische Sicherheit von Traversensystemen und hängenden Displays gelten zusätzlich die EN 1090 für Stahlbau sowie die BGV C1 (DGUV Vorschrift 17), die speziell für Veranstaltungs- und Produktionsstätten formuliert wurde.

Wer LED-Wände oder große Bildschirme an Traversensystemen befestigt, muss außerdem die Lastberechnungen nach EN 13814 dokumentieren und prüfen lassen. Diese Norm regelt temporäre Strukturen auf Messen und Ausstellungen und fordert Standsicherheitsnachweise für alle hängenden oder freistehenden Konstruktionen.

Was unterscheidet Messenormen in Deutschland von anderen EU-Ländern?

In Deutschland sind die DGUV-Vorschriften (früher BGV) für Veranstaltungstechnik gesetzlich bindend und gehen in vielen Punkten über das europäische Mindestmaß hinaus. Andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande oder Spanien setzen die EU-Richtlinien zwar ebenfalls um, haben aber eigene nationale Ergänzungsvorschriften, die sich in Prüfintervallen, Abnahmeritualen und Dokumentationspflichten unterscheiden.

In Deutschland verlangt die DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel) eine regelmäßige Prüfung aller eingesetzten Geräte durch eine Elektrofachkraft. Diese Prüfpflicht gilt ausdrücklich auch für gemietete AV-Technik auf Messeständen. In anderen EU-Ländern sind vergleichbare Prüfpflichten zwar vorhanden, werden aber unterschiedlich streng kontrolliert.

Niederlande und Belgien

In den Niederlanden regeln die NEN-Normen und die Arbo-Wetgeving den Umgang mit elektrischer Betriebstechnik auf Veranstaltungen. Die Anforderungen an Dokumentation und Prüfnachweise sind ähnlich wie in Deutschland, jedoch liegt die Verantwortung stärker beim ausführenden Unternehmen als bei einer übergeordneten Berufsgenossenschaft.

Frankreich und Südeuropa

In Frankreich gelten die Normen des AFNOR sowie die Vorschriften des Code du Travail für Veranstaltungstechnik. Gerade auf internationalen Messen wie der Viva Technology oder Maison & Objet werden Installationen häufig durch private Sicherheitsbeauftragte der Messegesellschaft abgenommen. Messebauer sollten bei grenzüberschreitenden Projekten stets die länderspezifischen Anforderungen vorab klären.

Welche Sicherheitsvorschriften gelten für LED-Wände und Videotechnik auf Messeständen?

LED-Wände und Großbildtechnik auf Messeständen unterliegen mehreren Sicherheitsvorschriften gleichzeitig: der EN 62368-1 für die elektrische Sicherheit der Geräte, der DGUV Vorschrift 3 für die Prüfpflicht elektrischer Betriebsmittel, der EN 13814 für hängende oder freistehende Konstruktionen sowie den EMV-Richtlinien der EU (2014/30/EU) für elektromagnetische Verträglichkeit.

Besonders relevant für LED-Installationen ist die Frage der Blaulichtgefährdung. Die EN 62471 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) definiert Risikogruppen für optische Strahlung. Hochhelle LED-Module, wie sie für Außeninstallationen oder große Messehallen eingesetzt werden, müssen entsprechend klassifiziert und mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Publikum aufgebaut werden.

Für die Stromversorgung von LED-Wänden gilt: Die Zuleitungen müssen durch eine Elektrofachkraft installiert und abgesichert werden. Provisorische Verlängerungskabel ohne ausreichenden Querschnitt sind nicht zulässig. Bei größeren LED-Flächen empfiehlt sich eine eigene Unterverteilung mit entsprechender Absicherung, die vorab mit dem Messegelände abgestimmt wird.

Wie wirken sich Messegelände-Hausvorschriften auf AV-Installationen aus?

Die Hausvorschriften eines Messegeländes können AV-Installationen erheblich einschränken oder zusätzliche Anforderungen stellen, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen. Große Messestandorte wie die Frankfurter Messe oder das RMCC in Wiesbaden haben eigene technische Richtlinien, die Stromanschlüsse, Hängepunkte, Lärmpegel und Brandschutzanforderungen regeln.

Typische Regelungen in Messegelände-Hausvorschriften umfassen:

  • Genehmigungspflichtige Hängepunkte mit maximalen Lastangaben pro Punkt
  • Vorgeschriebene Stromanschlüsse über die Messeinfrastruktur (kein eigener Netzanschluss erlaubt)
  • Schallpegelbegrenzungen für Audiotechnik in Hallen und auf Freigeländen
  • Brandschutzanforderungen für Kabelmaterial und Verkleidungen (Brandschutzklassen nach EN 13501)
  • Anmeldepflichten für LED-Wände und Sonderkonstruktionen

Wir empfehlen Messebauern, die technischen Richtlinien des jeweiligen Messegeländes frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen. Einige Messeveranstalter verlangen die Einreichung von Aufbauplänen inklusive Lastberechnungen mehrere Wochen vor Beginn des Aufbaus. Wer diese Fristen verpasst, riskiert Verzögerungen bei der Freigabe.

Welche Zertifizierungen sollten AV-Dienstleister für Messeprojekte nachweisen?

AV-Dienstleister für Messeprojekte sollten mindestens folgende Qualifikationen und Zertifizierungen nachweisen können: eine Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 im Team, Sachkundige für Veranstaltungsrigging nach DGUV Information 215-313 sowie CE-konforme und geprüfte Betriebsmittel mit aktuellen Prüfprotokollen.

Darüber hinaus sind folgende Nachweise für professionelle AV-Projekte auf Messen relevant:

  • Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Veranstaltungstechnik
  • Prüfprotokolle für Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (in der Regel jährlich)
  • Belastungsnachweise für Traversensysteme und hängende Konstruktionen
  • Herstellerzertifikate und Konformitätserklärungen (CE-Kennzeichnung) für alle eingesetzten Geräte
  • Fachkundenachweis im Bereich Rigging für Mitarbeiter, die an Hängepunkten arbeiten

Einige Messegesellschaften verlangen von externen Technikdienstleistern zusätzlich einen Nachweis über eine Betriebsprüfung oder eine Eintragung in ein Lieferantenregister. Es lohnt sich, diese Anforderungen bereits in der Angebotsphase abzufragen.

Was passiert bei Normverstößen während einer Messeinstallation?

Bei Normverstößen während einer Messeinstallation kann der Messeveranstalter die Freigabe des Standes verweigern oder den Abbau nicht normkonformer Komponenten anordnen. Im schlimmsten Fall drohen Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüche bei Unfällen und behördliche Bußgelder nach dem Arbeitsschutzgesetz oder der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Konsequenzen eines Normverstoßes hängen von dessen Schwere ab. Kleinere Mängel, etwa ein fehlender Prüfaufkleber an einem Verlängerungskabel, können oft durch Nachbesserung vor Ort behoben werden. Schwerwiegende Verstöße, wie eine nicht standsicher montierte LED-Wand oder fehlende Lastberechnungen für Hängekonstruktionen, führen in der Regel zur sofortigen Abnahmeversagung durch den Sicherheitsbeauftragten des Messegeländes.

Aus haftungsrechtlicher Sicht trägt der Messebauer als Auftraggeber eine Mitverantwortung dafür, dass alle beauftragten Dienstleister normkonform arbeiten. Wer einen AV-Dienstleister ohne entsprechende Qualifikationsnachweise beauftragt und es kommt zu einem Schaden, kann unter Umständen selbst in die Haftung genommen werden. Eine sorgfältige Auswahl des Technikpartners ist daher nicht nur eine Frage der Qualität, sondern auch des Risikomanagements.

Wir bei ACETEC stellen sicher, dass alle eingesetzten Geräte geprüft und zertifiziert sind und dass unsere Mitarbeiter die notwendigen Qualifikationen für professionelle Messeinstallationen mitbringen. So können sich Messebauer auf einen reibungslosen Aufbau und eine sichere Abnahme verlassen.

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